Satzungen und Verordnungen
Frauenschutzhaus
Die Stadt betreibt ein Frauenschutzhaus als öffentliche Einrichtung. Diese Satzung definiert die Grundsätze für die Aufnahme.
Satzung über die Benutzung des Frauenschutzhauses vom 26. September 2018
Für die Benutzung des Frauenschutzhaus werden Gebühren erhoben. Die Gebührenordnung legt die Höhe und Fälligkeit der Gebühren fest.
Gebührenordnung über die Benutzung des Frauenschutzhauses vom 26. September 2018