Satzungen und Verordnungen
Gebäudesicherung - Förderrichtlinie
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuwendungen für die Sicherung ihrer Gebäude, um die städtebaulichen Missstände abzubauen und die Bestandserneuerung zu stärken. Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, dass die jeweiligen Gebäude einer späteren Instandsetzung und Modernisierung zugeführt werden können.
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Gebäudesicherung vom 1. Januar 2025