Satzungen und Verordnungen
Gefahrenabwehrverordnung
Die Gefahrenabwehrverordnung gilt für öffentliche Straßen, Anlagen, Einrichtungen und Gewässer im Stadtgebiet. Sie regelt die Abwehr von Gefahren unter anderem durch Verunreinigungen von Springbrunnen, Tierhaltung, offene Feuer im Freien, beim Betreten von Eisflächen oder mangelhafte Hausnummerierung sowie Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 98 (1) des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt.