Satzungen und Verordnungen
Grünflächen
Die „Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen“ (Grünflächensatzung) regelt den Schutz und die Benutzung aller der Erholung und Entspannung der Bevölkerung dienenden Grünanlagen einschließlich der allgemein zugänglichen Sport - und Kinderspielplätze und sonstige Park- und Grünflächen, die im Eigentum der Stadt Halle (Saale) stehen. Grünanlagen stehen grundsätzlich für den kosten freien Gebrauch durch die Allgemeinheit zur Verfügung, sie dienen vornehmlich dem Erholungszeck und haben eine wichtige Funktion für das Stadtklima. Diese Satzung legt daher auch Nutzungsverbote und eine Genehmigungspflicht für Sondernutzungen dieser Flächen fest, welche gebührenpflichtig sind.
Grünflächensatzung vom 23. Februar 2005