Satzungen und Verordnungen
Haus der Wohnhilfe - Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten
Die Stadt Halle (Saale) stellt Unterkünfte zur Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von obdachlosen Personen sowie Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung. Gemeint sind Notunterkünfte und Notschlafstellen (im „Haus der Wohnhilfe“) für obdachlose Personen und Unterkünfte (in Wohnheimen und Wohnungen) für Ausländerinnen und Ausländer. Die Satzung regelt die Grundsätze der Nutzung sowie die Benutzungsgebühr.
Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter vom 24. September 2025