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    Kleineinleiterabgabe

    In der Satzung ist die Erhebung der Kleineinleiterabgabe und der Abgabesatz geregelt. Grundstücke, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten (Direkteinleiter) sind verpflichtet, die Kleineinleiterabgabe zu zahlen. Die Erhebung erfolgt jedes Kalenderjahr gemessen an der Zahl der Einwohner zum 30.06. des jeweiligen Jahres.

    Kleineinleiterabgabesatzung vom 27. Juni 2012

    Kleineinleiterabgabesatzung - 1. Änderung vom 29. April 2015

    Kleineinleiterabgabesatzung - Lesefassung vom 29. April 2015