Satzungen und Verordnungen
Landschaftsschutzgebiete
Die Verordnungen und Satzungen beinhalteten die Unterschutzstellung von Gebieten, deren Schutzzweck, die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Handlungen, die in diesen Gebiet verboten sind. Bestimmte Tätigkeiten können mit Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde auf Antrag genehmigt werden.
Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf vom 2. Juli 2012 (Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung)
Dölauer Heide vom 29. April 1952