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    Lernförderung

    Mit der „Richtlinie der Stadt Halle (Saale) zur Zulassung von Lernanbietern und zur Durchführung zusätzlicher außerschulischer Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ wird das Ziel verfolgt, Abläufe der Beantragung, Bewilligung und Durchführung der außerschulischen zusätzlichen Lernförderung transparent zu machen, deren Ausgestaltung und Umsetzung qualitativ zu sichern und zu verbessern sowie u.a. die Zulassung als Lernanbieter zu regeln.

    Lernförder-Richtlinie vom 1. August 2024

    Zugeordnete Dienstleistung

    Bildungs- und Teilhabepaket, Antrag auf Leistungen