Satzungen und Verordnungen
Public Viewing
Während der Fußball-WM vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 dürfen die im halleschen Stadtgebiet befindlichen Gaststätten, die über einen erlaubten Freiflächenbetrieb verfügen, ihre Betriebszeiten für die öffentliche Direktübertragung von Weltmeisterschaftsspielen, deren Anfangszeit bis einschließlich 22 Uhr liegt, bis 60 Minuten nach Spielende ausdehnen. Dazu hat die Stadt Halle (Saale) eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.