Satzungen und Verordnungen
Rettungsdienst
Aufhebung der Gebührensatzung
Die Gebührensatzung für den Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis ist zum 1.1.2018 aufgehoben worden.
Intensivtransportwagen
Die Satzung ist zum 30.4.2019 in Kraft getreten.
Leitstelle
Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Landkreis Saalkreis regelt den Betrieb einer Leitstelle in Halle (Saale). Die Vereinbarung beinhaltet neben gesetzlichen Grundlagen auch den Standort, die Aufgaben sowie die Besetzung der Leitstelle.
Nutzungsentgelt
Die Satzung legt die Höhe des Leitstellenentgeltes fest, welches für jeden Rettungsdiensteinsatz im Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis erhoben wird. Im Weiteren regelt sie, wer Kostenschuldner dieses Entgeltes ist.
Rettungsdienstbereichsplan
Der Rettungsdienstbereichsplan regelt den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis auf der Grundlage des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Inhalte sind unter anderem die Rettungsdienstleitstelle, die Standorte und der Rettungsmitteldienstplan.
Zweckvereinbarungen zwischen der Stadt und anderen Städten sowie Landkreisen
Diese Zweckvereinbarungen dienen dazu mit der jeweiligen Stadt oder dem jeweiligen Landkreis des Landes Sachsen-Anhalt als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes die Möglichkeit zu schaffen, rettungsdienstlich indizierte ITW-Leistungen durch die Stadt Halle (Saale) erbringen zu lassen.
Zweckvereinbarung ITW - Dessau-Roßlau vom 21. Juni 2017
Zweckvereinbarung ITW - Magdeburg vom 30. Mai 2018
Zweckvereinbarung ITW - Landkreis Harz vom 21. Juni 2017
Zweckvereinbarung ITW - Landkreis Mansfeld-Südharz vom 25. Oktober 2017
Zweckvereinbarung ITW - Landkreis Saalekreis vom 21. Juni 2017
Zweckvereinbarung ITW - Landkreis Salzlandkreis vom 21. Juni 2017
Zweckvereinbarung ITW - Landkreis Stendal vom 25. Oktober 2017
Zweckvereinbarung ITW - Landkreis Wittenberg vom 17. Februar 2021