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    Sondernutzung

    Wird eine öffentliche Straße zu anderen Zwecken über den Gemein- bzw.  Anliegergebrauch hinaus genutzt, so fällt dies in den Bereich der Sondernutzung. Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Halle (Saale).

    Sondernutzungssatzung vom 25. August 2010

    Sondernutzungssatzung - 1. Änderung vom 13. Juli 2022

    Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren erhoben.

    Sondernutzungsgebührensatzung vom 27. September 2023