Satzungen und Verordnungen
Sondernutzung
Wird eine öffentliche Straße zu anderen Zwecken über den Gemein- bzw. Anliegergebrauch hinaus genutzt, so fällt dies in den Bereich der Sondernutzung. Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Halle (Saale).
Sondernutzungssatzung vom 25. August 2010
Sondernutzungssatzung - 1. Änderung vom 13. Juli 2022
Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren erhoben.