Satzungen und Verordnungen
Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge werden für bestimmte Maßnahmen des Straßenausbaus sowie der Straßenentwässerung nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt erhoben, zum Beispiel für den Ausbau von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Beitragspflichtig ist i.d.R. der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks.
Straßenausbaubeitragssatzung vom 22. November 2006 (betrifft VOR dem 21.07.2010 beendete Ausbaumaßnahmen)
Straßenausbaubeitragssatzung vom 26. Mai 2010 (betrifft NACH dem 21.07.2010 beendete Ausbaumaßnahmen)