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    Tagespflege - Förderrichtlinie

    Die Stadt Halle (Saale) ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe zuständige Stelle für die Gewährung einer Pflegeerlaubnis zur Tagespflege und zur Qualitätssicherung. Die Satzung regelt unter anderem die Anforderungen an die Tagespflegestelle, die Finanzierung sowie den Versicherungsschutz.

    Richtlinie über die Tagespflege vom 1. Januar 2014