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    Trinkwasser - Anschluss und Benutzungszwang

    Zur Aufgabe der Daseinsvorsorge der Stadt Halle (Saale) für die Versorgung der Bevölkerung gehört eine ausreichende Bereitstellung von Trinkwasser. Mit dieser Satzung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anschluss und die Benutzung der zentralen öffentlichen Trinkwasserversorgung festgesetzt.

    Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung mit Trinkwasser vom 27. Februar 2002