Satzungen und Verordnungen
Veranstaltungen mit Beschallungstechnik
Für eingetragene Vereine, die nicht gewerbsmäßig tätig sind, wird die
Genehmigungspflicht für den Einsatz von Beschallungstechnik von Veranstaltungen in eine Anzeigepflicht abgeändert. Der Stadt Halle (Saale) sind zwei Wochen vor Durchführung einer Veranstaltung im Stadtgebiet von Halle der Beginn der Veranstaltung und die Dauer der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen.