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    Verwaltungsbibliothek

    Die Benutzungssatzung der Verwaltungsbibliothek regelt deren Zweck und Aufgabe sowie das Rechtsverhältnis zwischen der Bibliothek und ihren Nutzern. Als öffentlich-rechtliche Bibliothek klärt sie alle Rechtsfragen, die sich bei der Bereitstellung von Literatur und Medien ergeben.

    Benutzungssatzung der Verwaltungsbibliothek der Stadtverwaltung vom 27. Oktober 2004