Satzungen und Verordnungen
Verwaltungsbibliothek
Die Benutzungssatzung der Verwaltungsbibliothek regelt deren Zweck und Aufgabe sowie das Rechtsverhältnis zwischen der Bibliothek und ihren Nutzern. Als öffentlich-rechtliche Bibliothek klärt sie alle Rechtsfragen, die sich bei der Bereitstellung von Literatur und Medien ergeben.
Benutzungssatzung der Verwaltungsbibliothek der Stadtverwaltung vom 27. Oktober 2004