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    Verwaltungskosten

    Die Verwaltungskostensatzung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme von Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis. Dies betrifft alle gebührenpflichtige Tätigkeiten der Verwaltung, die nicht Gebührentatbeständen der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) zugeordnet werden können, weil sie im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde erledigt werden.

    Verwaltungskostensatzung vom 28. Januar 2015

    Verwaltungskostensatzung - 1. Änderung vom 30. September 2020

    Verwaltungskostensatzung - 2. Änderung vom 26. Oktober 2022