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    Verwaltungskosten

    Die Verwaltungskostensatzung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme von Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis. Dies betrifft alle gebührenpflichtige Tätigkeiten der Verwaltung, die nicht Gebührentatbeständen der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) zugeordnet werden können, weil sie im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde erledigt werden.

    Verwaltungskostensatzung vom 26. August 2026