Satzungen und Verordnungen
Wahlhelfer - Entschädigung
Die Stadt entschädigt ehrenamtlich Tätige bei Wahlen, Abstimmungen und Entscheiden. Grundlage bildet die sogenannte Erfrischungsgeldsatzung.
Die Stadt entschädigt ehrenamtlich Tätige bei Wahlen, Abstimmungen und Entscheiden. Grundlage bildet die sogenannte Erfrischungsgeldsatzung.