Satzungen und Verordnungen
Wahlinformationsstände
Die Stadt erteilt die Erlaubnis, innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltag Wahlinformationsstände auf öffentlichen Straßen aufzubauen und zu betreiben.
Oberbürgermeisterwahl am 2. Februar 2025 (und ggf. Stichwahl am 23. Februar)
Allgemeinverfügung: Sondernutzungserlaubnis zum Aufbau und Betrieb von Wahlinformationsständen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Allgemeinverfügung: Sondernutzungserlaubnis zum Aufbau und Betrieb von Wahlinformationsständen