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    Wahlinformationsstände

    Die Stadt erteilt die Erlaubnis, innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltag Wahlinformationsstände auf öffentlichen Straßen aufzubauen und zu betreiben.

    Oberbürgermeisterwahl am 2. Februar 2025 (und ggf. Stichwahl am 23. Februar)

    Allgemeinverfügung: Sondernutzungserlaubnis zum Aufbau und Betrieb von Wahlinformationsständen

     

    Bundestagswahl am 23. Februar 2025

    Allgemeinverfügung: Sondernutzungserlaubnis zum Aufbau und Betrieb von Wahlinformationsständen