Satzungen und Verordnungen
Wahlinformationsstände
Die Stadt erteilt die Erlaubnis, innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltag Wahlinformationsstände auf öffentlichen Straßen aufzubauen und zu betreiben.
Sondernutzungserlaubnis für die Landtagswahl am 6. September 2026