Satzungen und Verordnungen
Wahlinformationsstände (OB-Wahl 2025)
Die Stadt erteilt die Erlaubnis, innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltag Wahlinformationsstände auf öffentlichen Straßen aufzubauen und zu betreiben.
Allgemeinverfügung: Sondernutzungserlaubnis zum Aufbau und Betrieb von Wahlinformationsständen
(in Vorbereitung der Wahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) der Stadt Halle (Saale) am 2. Februar 2025 und evtl. erforderlichen Stichwahl am 23. Februar 2025)