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    Wasserwehr

    Die Satzung regelt die sogenannte Wasserwehr, einen für das Gebiet der Stadt Halle (Saale) zur Abwendung von Wassergefahren eingerichteten Wach- und Hilfsdienst. Dieser Dienst schließt Maßnahmen ein, zu denen die Stadt nach den Bestimmungen des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet ist. Diese Maßnahmen der Wasserwehr unterstützen die zuständige Wasserbehörde und sind geboten, wenn durch Hochwasser, Eisgang oder andere Ereignisse Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes oder Überschwemmungsgebieten Gefahren drohen oder bereits eingetreten sind.

    Wasserwehrsatzung vom 29. März 2017