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  • Allgemeine Informationen zur Direktwahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) am 02. Februar 2025

    Wahltermin

    Für die Wahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) wurde durch den Stadtrat Sonntag, der 02. Februar 2025 bestimmt. Eine eventuell folgende Stichwahl findet am Sonntag, dem 23. Februar 2025 statt. 

    Wahlgrundsätze

    Der Oberbürgermeister (m/w/d) wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl wird nach den Grunssätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.  Jede Wählerin, jeder Wähler hat dabei eine Stimme zu vergeben. 

    Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.  Fällt auf keinen Bewerber (m/w/d) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 23. Februar 2025 zwischen den beiden Bewerbern (m/w/d) mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.

    Wahlrecht

    Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Halle (Saale) wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wählbarkeit

    Wählbar zum Oberbürgermeister (m/w/d) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union , die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten. Die Bewerber dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

    Der Hauptverwaltungsbeamte muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, darf aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben. Der Tag der Stichwahl bleibt bei der Berechnung außer Betracht.

     

    Wegweiser

    Adresse:
    Wahlen
    Wolfgang-Borchert-Straße 75
    06126 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2210
    Fax: +49 345 61387049

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