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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Bürger

    Bürger der Stadt Halle (Saale) sind, im Sinne der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt, die Einwohner der Stadt Halle (Saale), die

    • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder
    • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) gemeldet sind.