Wahl-ABC
Bürger
Bürger der Stadt Halle (Saale) sind, im Sinne der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt, die Einwohner der Stadt Halle (Saale), die
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) gemeldet sind.