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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Bundeswahlausschuss

    Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleiterin als Vorsitzende und bis zu acht von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer, darunter 2 Richter vom Bundesverwaltungsgericht.

    Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich. Er besteht auch nach der jeweiligen Hauptwahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode fort.

    Der Bundeswahlausschuss wird für die Durchführung der Bundestagswahl und der Europawahl gebildet.