Wahl-ABC
Bundeswahlausschuss
Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleiterin als Vorsitzende und bis zu acht von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer, darunter 2 Richter vom Bundesverwaltungsgericht.
Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich. Er besteht auch nach der jeweiligen Hauptwahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode fort.
Der Bundeswahlausschuss wird für die Durchführung der Bundestagswahl und der Europawahl gebildet.