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    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Kommunalwahlen

    Bei den Kommunalwahlen in der Stadt Halle (Saale), sind die Bürger der Stadt Halle (Saale) dazu aufgerufen, den Stadtrat und den Oberbürgermeister zu wählen.

    Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Wahlen, die beide getrennt voneinander durchgeführt werden. Jedoch können sie am gleichen Tag und im gleichen Wahlraum stattfinden.

    Die Wahlperiode der Kommunalvertretung (Stadtrat) dauert 5 Jahre, die des Oberbürgermeisters 7 Jahre.

     

    Stadtratswahl

    Bei der Wahl des Stadtrates wird das Stadtgebiet in fünf Wahlbereiche aufgeteilt, für jeden dieser Wahlbereiche sind unterschiedliche Personen je Wahlvorschlag aufzustellen. Jeder Wähler hat 3 Stimmen, die kann er einem Kandidaten geben oder auf mehrere Kandidaten und/oder Wahlvorschläge verteilen.

     

    Oberbürgermeisterwahl

    Für die Wahl des Oberbürgermeisters (Hauptverwaltungsbeamter) gibt es eine solche Unterteilung des Wahlgebietes nicht. Bei der Wahl zum Oberbürgermeister hat jeder Wähler eine Stimme, die er vergeben kann. Der Kandidat mit mehr als 50 Prozent der im gesamten Stadtgebiet abgegebenen Stimmen ist als Stadtoberhaupt gewählt. Erlangt bei der Hauptwahl keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent), erfolgt, in der Regel zwei Wochen nach der Hauptwahl, eine Stichwahl. Die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang treten noch einmal gegeneinander an. Die Person, die bei diesem zweiten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen erhält, gilt als gewählt.