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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Sonstige politische Vereinigung

    Sonstige politische Vereinigungen müssen sich von Parteien und Wählerinitiativen unterscheiden und folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mitgliedschaftliche Organisation,
    • Teilnahme an der politischen Willensbildung,
    • Ausrichtung auf die Mitwirkung in Volksvertretungen,
    • Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedsstaaten der  Europäischen Union.

    Sie unterscheiden sich von Parteien, indem es nicht erforderlich ist, die übrigen im Parteiengesetz genannten Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen sie zwar mitgliedschaftlich organisiert sein, doch muss diese Organisation nicht die Bestandskraft einer auf langfristige Tätigkeit ausgerichteten Partei haben. Sonstige politische Vereinigungen müssen sich zudem nicht in allen Volksvertretungen ihres Wirkungskreises zur Wahl stellen. Es genügt vielmehr die Betätigung in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.