Wahl-ABC
Sonstige politische Vereinigung
Sonstige politische Vereinigungen müssen sich von Parteien und Wählerinitiativen unterscheiden und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mitgliedschaftliche Organisation,
- Teilnahme an der politischen Willensbildung,
- Ausrichtung auf die Mitwirkung in Volksvertretungen,
- Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Sie unterscheiden sich von Parteien, indem es nicht erforderlich ist, die übrigen im Parteiengesetz genannten Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen sie zwar mitgliedschaftlich organisiert sein, doch muss diese Organisation nicht die Bestandskraft einer auf langfristige Tätigkeit ausgerichteten Partei haben. Sonstige politische Vereinigungen müssen sich zudem nicht in allen Volksvertretungen ihres Wirkungskreises zur Wahl stellen. Es genügt vielmehr die Betätigung in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.