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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wählergruppe

    Eine Wählergruppe ist ein Zusammenschluss von Bürgern, die an dem politischen Willensbildungsprozess als eine Gruppe teilnehmen möchte, ohne einer Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzugehören.

    Da Wählergruppen keine Parteien sind, können sie nur auf kommunaler Ebene, d. h. bei der Wahl des Stadtrates antreten. Im Gegensatz zu Einzelbewerbern ist es Ihnen gestattet in mehr als einem Wahlbereich Wahlvorschläge einzureichen.
    Sofern die gleiche Wählergruppe am Tag der Bestimmung des Wahltages aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages ununterbrochen im Stadtrat vertreten ist, muss sie pro Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriften zusammen mit den Wahlvorschlägen einreichen.