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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wählerverzeichnis

    Im Wählerverzeichnis sind alle Personen, untergliedert nach Wahlbezirken und in alphabetischer Reihenfolge, eingetragen, die am jeweiligen Stichtag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) gemeldet sind und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

    Jede Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, bekommt vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wählen kann grundsätzlich nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Am Wahltag werden durch die Mitglieder des Wahlvorstandes die Personen im Wählerverzeichnis abgestrichen, die ihre Stimme abgegeben haben.

    Das Wählen in einem anderen Wahlbezirk als in dem, in dem die wahlberechtigte Person eingetragen ist, ist nur mit Wahlschein möglich.