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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlausschuss

    Die Wahlausschüsse sind, wie auch die Wahlvorstände, eigene Wahlorgane. Wahlausschüsse gibt es auf verschiedenen Ebenen. Sie sind unter anderem für die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig.

    Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und weiteren Beisitzern als ehrenamtliche Mitglieder. Für jeden Beisitzer wird ein Stellvertreter berufen. Beisitzer und Stellvertreter werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

    Für die Feststellung der Wahlergebnisse in der Stadt Halle (Saale) wird je nach Wahl, ein Gemeindewahlausschuss (Kommunalwahl), Kreiswahlausschuss (Bundes-, Landtagswahl) oder Stadtwahlausschuss (Europawahl) gebildet. Darüber hinaus gibt es den Landeswahlausschuss sowie bei Bundestags- und Europawahlen den Bundeswahlausschuss.