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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlbereich

    Das Gebiet der Stadt Halle (Saale) wird zur Wahl des Stadtrates (Kommunalwahl) in mehrere Wahlbereiche untergliedert. Die Aufteilung beschließt der Stadtrat.

    Die Wahlbereiche des Wahlgebietes sollen annähernd die gleiche Größe haben. Die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebiets nicht um mehr als 20 Prozent nach oben oder nach unten abweichen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sollen die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Für jeden Wahlbereich werden gesondert Wahlvorschläge aufgestellt. 

    Die Wahlbereiche setzten sich aus mehreren Wahlbezirken zusammen.