• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlbezirk

    Das Gebiet der Stadt Halle (Saale) ist in Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke gegliedert. Die Briefwahlbezirke setzen sich aus mehreren Urnenwahlbezirken zusammensetzen.

    Wahlbezirke sind die kleinste Einheit in den Wahlgebieten und bilden somit das Fundament der Wahlgebietseinteilung.

    Für jeden Wahlbezirk gibt es genau einen Wahlraum (= Wahllokal). Ein Wahlbezirk umfasst ein zusammenhängendes Gebiet, das von der Größe her variieren kann, ausschlaggebend für die Abgrenzung der Wahlbezirke ist neben der guten Erreichbarkeit des Wahlraums die Anzahl der Einwohner im Wahlbezirk. 

    Die gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Einwohnerzahl eines Wahlbezirks sind wahlartübergreifend nicht einheitlich, jedoch stellt eine Einwohnerzahl von 2500 Personen den maximalen Richtwert dar. Als Untergrenze gilt eine Anzahl von Einwohnern, die so gering ist, dass nicht erkennbar wird, wie einzelne wahlberechtigte Personen gewählt haben. Diese Grenze darf nicht unterschritten werden.