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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlgebietseinteilung

    Die Einteilung des Wahlgebietes variiert von Wahl zu Wahl und ist abhängig von der Größe und der Einwohnerzahl des Wahlgebietes sowie von den rechtlichen Rahmenbedingungen
    und der Art der Wahl. Eine durchgängig gleichbleibende Unterteilung des Gebietes der Stadt Halle (Saale) ist daher wahlformübergreifend nicht möglich.

    Aufgrund der sich ständig verändernden Einwohnerzahlen in den jeweiligen Gebieten sind die Wahlgebiete dementsprechend auch kontinuierlicher Veränderung in Größe und Zuschnitt unterworfen.

    Das Wahlgebiet wird bei jeder Wahl in kleinere Abschnitte unterteilt. So gliedert sich das Wahlgebiet bei der Bundestagswahl und der Landtagswahl jeweils in (unterschiedliche) Wahlkreise. Bei der Kommunalwahl wird das Gebiet der Stadt Halle (Saale) in Wahlbereiche aufgeteilt. Die kleinste und noch darunter liegende Gliederungsebene bilden bei allen Wahlen gemeinsam die Wahlbezirke. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament wird das Gebiet lediglich in Wahlbezirke unterteilt.  

    Die Wahlgebietseinteilung im Überblick, geordnet von klein nach groß:

    • Wahlbezirk (alle Wahlen)
    • Wahlbereich (nur Stadtratswahl)
    • Wahlkreis (Bundestagswahl, Landtagswahl [jedoch unterschiedliche Wahlkreiseinteilung])
    • Wahlgebiet (alle Wahlen, je nach Wahlart)