Wahl-ABC
Wahlleiter/in
Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin ist ein eigenständiges Wahlorgan, genau wie der Wahlausschuss, in dem die/der Wahlleiter/in den Vorsitz hat.
Je nach Wahl trägt der Wahlleiter unterschiedliche Bezeichnungen. Die Bezeichnung ist gesetzlich geregelt und gibt einen Hinweis darauf, welchem Gebiet der/die Wahlleiter/in vorsteht.
Bei Kommunalwahlen wird sie/er als Gemeindewahlleiter/in bezeichnet,
bei Bundes- und Landtagswahlen als Kreiswahlleiter/in, und bei Europawahlen Stadtwahlleiter/in (in kreisfreien Städten, in Kreisen sonst ebenfalls Kreiswahlleiter/in).
Über der Wahlleitung auf kommunaler Ebene stehen noch die/der Bundes- und Landeswahlleiter/in