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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlleiter/in

    Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin ist ein eigenständiges Wahlorgan, genau wie der Wahlausschuss, in dem die/der Wahlleiter/in den Vorsitz hat.

    Je nach Wahl trägt der Wahlleiter unterschiedliche Bezeichnungen. Die Bezeichnung ist gesetzlich geregelt und gibt einen Hinweis darauf, welchem Gebiet der/die Wahlleiter/in vorsteht.

    Bei Kommunalwahlen wird sie/er als Gemeindewahlleiter/in bezeichnet,
    bei Bundes- und Landtagswahlen als Kreiswahlleiter/in, und bei Europawahlen Stadtwahlleiter/in (in kreisfreien Städten, in Kreisen sonst ebenfalls Kreiswahlleiter/in).

    Über der Wahlleitung auf kommunaler Ebene stehen noch die/der Bundes- und Landeswahlleiter/in