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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlorgane

    Die Wahlorgane für Wahlen in der Stadt Halle (Saale) sind für die verschiedenen Wahlen folgende:

    Für die Bundestagswahl:

    • der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Wahlgebiet,
    • der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für das Land Sachsen-Anhalt,
    • der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss für den Bundestagswahlkreis 72 (= Stadt Halle (Saale) + die Gemeinden Petersberg, Stadt Landsberg und Kabelsketal),
    • die Wahlvorsteher und die Mitglieder der Wahlvorstände der Urnenwahlbezirke,
    • die Wahlvorsteher und die Mitglieder der Wahlvorstände der Briefwahlbezirke.

    Bei Europawahlen:

    gibt es einen Stadtwahlleiter und einen Stadtwahlausschuss anstatt eines Kreiswahlleiters und -ausschuss, sonst wie bei Bundestagswahlen. 

    Bei Landtagswahlen:

    entfällt die Zuständigkeit des Bundeswahlleiters und Bundeswahlausschusses, sonst wie bei Bundestagswahlen.

    Bei Kommunalwahlen:

    gibt es statt des Kreiswahlleiters  und -ausschusses den Gemeindewahlleiter und -ausschuss, sonst wie bei Landtagswahlen.