Wahl-ABC
Wahlorgane
Die Wahlorgane für Wahlen in der Stadt Halle (Saale) sind für die verschiedenen Wahlen folgende:
Für die Bundestagswahl:
- der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Wahlgebiet,
- der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für das Land Sachsen-Anhalt,
- der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss für den Bundestagswahlkreis 72 (= Stadt Halle (Saale) + die Gemeinden Petersberg, Stadt Landsberg und Kabelsketal),
- die Wahlvorsteher und die Mitglieder der Wahlvorstände der Urnenwahlbezirke,
- die Wahlvorsteher und die Mitglieder der Wahlvorstände der Briefwahlbezirke.
Bei Europawahlen:
gibt es einen Stadtwahlleiter und einen Stadtwahlausschuss anstatt eines Kreiswahlleiters und -ausschuss, sonst wie bei Bundestagswahlen.
Bei Landtagswahlen:
entfällt die Zuständigkeit des Bundeswahlleiters und Bundeswahlausschusses, sonst wie bei Bundestagswahlen.
Bei Kommunalwahlen:
gibt es statt des Kreiswahlleiters und -ausschusses den Gemeindewahlleiter und -ausschuss, sonst wie bei Landtagswahlen.