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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlplakate

    Im Zeitraum von sechs Wochen vor sowie zwei Wochen nach der Wahl ist Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in der Stadt Halle (Saale), für Plakate mit einer Grundfläche unter 1 m², erlaubnisfrei.
    Die Erlaubnisfreiheit umfasst ausschließlich das Anbringen an Lichtmasten. Die Höhe der Unterkante des Plakates hat mindestens 2,50 m über der Gehwegoberkante zu betragen. Ebenfalls ist Lautsprecherwerbung unter bestimmten Voraussetzungen 6 Wochen vor der Wahl erlaubt.

    Näheres regelt §§ 4 und 5 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Halle (Saale).