Wahl-ABC
Wahlplakate
Im Zeitraum von sechs Wochen vor sowie zwei Wochen nach der Wahl ist Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in der Stadt Halle (Saale), für Plakate mit einer Grundfläche unter 1 m², erlaubnisfrei.
Die Erlaubnisfreiheit umfasst ausschließlich das Anbringen an Lichtmasten. Die Höhe der Unterkante des Plakates hat mindestens 2,50 m über der Gehwegoberkante zu betragen. Ebenfalls ist Lautsprecherwerbung unter bestimmten Voraussetzungen 6 Wochen vor der Wahl erlaubt.
Näheres regelt §§ 4 und 5 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Halle (Saale).