• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlraum

    Als Wahlraum wird der Ort bezeichnet, in dem am Wahltag gewählt wird. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlraum eingerichtet. Jeder Wahlbezirk, also auch jeder Wahlraum, hat einen Wahlvorstand. Am Wahltag ist der Wahlraum sowohl während der Stimmenabgabe, als auch bei der Auszählung für die Öffentlichkeit zugängig (siehe: Öffnungszeiten der Wahlräume). In einem Gebäude können mehrere Wahlräume untergebracht sein. Meistens handelt es sich dabei um öffentliche Gebäude, überwiegend Schulen. Aber auch Altenpflegeheime, Sozialeinrichtungen oder Kindertagesstätten werden als Wahlraum genutzt, um die bestmögliche Erreichbarkeit für die Bürger zu gewährleisten.