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    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlstatistik

    Im Bezug auf wahlstatistische Auswertungen ist zwischen der Auswertung der Daten, die bei einer Wahl anfallen (Allgemeine Wahlstatistik) und der Auswertung der amtlichen Stimmzettel, auf denen Unterscheidungsmerkmale zu Alter und Geschlecht aufgedruckt sind, (repräsentative Wahlstatistik) zu unterscheiden.

    Bei jeder dieser statistischen Erhebungen wird das Wahlgeheimnis gewahrt.

    Die Allgemeine Wahlstatistik erfasst die Gesamtzahl der wahlberechtigen Personen, die Anzahl der Wähler, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel, die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen sowie die Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge auf den Ebenen Wahlbezirk, Wahlbereich bzw. Wahlkreis.

    Die repräsentative Wahlstatistik erfasst Alter und Geschlecht der Wahlberechtigten und Wähler in ausgesuchten Wahlbezirken im Zusammenhang mit deren Stimmenabgabe für die verschiedenen Wahlvorschläge. Sie gibt somit Aufschluss über das Wahlverhalten, d. h. die Wahlbeteiligung und die Stimmenabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen und bedient so eine Reihe unterschiedlichster Informationsbedarfe unserer Gesellschaft. So ist z. B. bereits im Verlauf des Wahltages eine Prognose über den tatsächlichen Wahlausgang möglich.

    Weitere Informationen zur Wahlstatistik finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.