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    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlvorschlag

    Als Wahlvorschlag bezeichnet man die zu einer Wahl aufgestellten Bewerber bzw. Listen von Bewerbern.

    Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen (nur Kommunalwahl) oder sonstigen politischen Vereinigungen (nur Europawahl) sowie Einzelbewerbern (nicht bei der Europawahl) gemacht werden.

    Die Wahlvorschläge werden bei den zuständigen Wahlleitern der verschiedenen Ebenen (Bundes-, Landes- oder Kreis- bzw. Gemeindewahlleiter) im Vorfeld einer Wahl eingereicht. Der Wahlleiter prüft die eingereichten Wahlvorschläge vor Ende des Abgabetermins und gemeinsam mit den jeweiligen Wahlausschüssen, denen der Wahlleiter der jeweiligen Ebene vorsitzt, wird über die Zulassung entschieden. 

    Bei der Kommunalwahl können mehrere Personen auf einem Wahlvorschlag einer Partei, oder Wählergruppe genannt werden. Tritt eine Partei oder Wählergruppe in mehr als einem Wahlbereich zur Wahl an, so ist für jeden Wahlbereich ein Wahlvorschlag aufzustellen. Ein Wahlvorschlag gilt nur für einen Wahlbereich. Jede Person darf dabei nur einmal auf einem Wahlvorschlag genannt werden.

    Bei Bundes- und der Landtagswahl hat jeder Wähler 2 Stimmen. Eine Stimme für den Kreiswahlvorschlag auf der linken Seite des Stimmzettels (Erststimme) und eine Stimme für die Landeswahlvorschläge (Landtagswahl) bzw. für die Landesliste (Bundestagswahl) auf der rechten Seite (Zweitstimme).

    Während durch den gewählten Kreiswahlvorschlag vor allem der Wahlkreis in dem zu wählenden Parlament vertreten werden soll, gilt die Zweitstimme als Parteienstimme, da diese das Kräfteverhältnis im jeweiligen Parlament bestimmt.

    Bei der Europawahl gibt es nur eine Liste, der Wähler hat dementsprechend nur eine Stimme. Für die Europawahl in Deutschland bilden die Parteien in der Regel eine Bundesliste pro Partei, auf der stehen alle Kandidaten aus ganz Deutschland, die für diese Partei zur Wahl des Europäischen Parlaments antreten. Es gibt bei der Europawahl aber auch Landeslisten und zwar dann, wenn diese Listen nur für ein oder mehrere Bundesländer, aber nicht für das gesamte Bundesgebiet gelten.