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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlvorstand

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Jeder Wahlvorstand ist, wie auch der Wahlausschuss, ein eigenes Wahlorgan. Er besteht aus einem Wahlvorsteher, einem stellvertretenden Wahlvorsteher, einem Schriftführer und insgesamt bis zu 7 Beisitzern.
    Der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes. Er ist für die Dauer des Wahltages gegenüber den Beisitzern weisungsbefugt. Aus den Reihen der Beisitzer wird der Schriftführer benannt. Der stellvertretende Wahlvorsteher ist ebenfalls zugleich Beisitzer.
     
    Die Mitglieder eines Wahlvorstandes sind für die Wahlzeit ehrenamtlich tätig. Sie werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen. Zusätzlich können Personen aus anderen Behörden des Bundes und des Landes, die in Halle (Saale) ansässig sind, sowie Bedienstete der Stadt Halle (Saale), die Ihren Wohnsitz nicht in Halle (Saale) haben, berufen werden.

    Während des Wahltages führt der Wahlvorstand folgende Tätigkeiten aus:

    • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. Personalausweise
    • Abgleich der Daten mit dem Wählerverzeichnis (Führen des  Wählerverzeichnisses)
    • Ordnen des Zutritts zum Wahlraum
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Beobachtung des Zutritts zu den Wahlkabinen
    • Durchsetzung des Wahlgeheimnisses 
    • Sortierung der Stimmzettel
    • Auszählung der Stimmen