Wahlhelfer/in zur Direktwahl des Oberbürgermeisters (m/w/d): Voraussetzungen, Entschädigung und Schulung
Voraussetzungen
Alle Bürger der Stadt Halle (Saale) können Wahlhelfer werden, wenn sie nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bürger sind die Einwohner, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) wohnen.
Außerdem können Beschäftigte der Stadt Halle (Saale) zum Wahlhelfer berufen werden, auch wenn sie nicht in der Stadt Halle (Saale) wohnen.
Registrierung als Wahlhelfer per Formular
Unter folgendem Link können Sie sich per Online-Formular als Wahlheferin oder Wahlhelfer registrieren lassen:
Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände bei der Direktwahl des Oberbürgermeisters (m/w/d)
Entschädigung je Wahltag:
Beisitzer/in | 70 Euro |
Vorsteher/in | 110 Euro |
Stellv. Vorsteher/in | 100 Euro |
Schriftführer/in | 100 Euro |
(Stadtratsbeschluss vom 31. Januar 2024)
Informationen zu Schulungen
Die Schulung der Wahlhelfer erfolgt durch Online-Schulungen, die im Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vor dem Wahltermin stattfinden. Während dieses Zeitraumes werden mehrere Termine für unterschiedliche Gruppen von Wahlhelfern (Wahlvorsteher/Stellv. Wahlvorsteher, Schriftführer, jeweils für die Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke) angeboten. Auf Anfrage können zusätzlich Präsenzschulungen angeboten werden. Über die Schulungstermine und deren Zeitrahmen werden die Wahlhelfer nach ihrer Berufung in einen Wahlvorstand rechtzeitig per Brief oder E-Mail informiert.
Wegweiser
Wolfgang-Borchert-Straße 75
06126 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 15:00 Uhr
Di: 08:00 - 16:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen