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  • Wahlhelfer/in zur Europa- und Kommunalwahl 2024: Voraussetzungen, Entschädigung und Schulung

    Voraussetzungen

    Wahlhelfer/in zur Kommunalwahl: Alle Bürger der Stadt Halle (Saale) können Wahlhelfer werden, wenn sie nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
    Bürger sind die Einwohner, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) wohnen.
    Außerdem können Beschäftigte der Stadt Halle (Saale) zum Wahlhelfer berufen werden, auch wenn sie nicht in der Stadt Halle (Saale) wohnen.

    Wahlhelfer/in zur Europawahl: Wahlhelfer zur Europawahl können alle zur Europawahl wahlberechtigten Personen werden, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
    Diese sollen möglichst ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) haben. Grundsätzlich sind Personen zur Europawahl wahlberechtigt, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlausschüsse bei der Europa-und Kommunalwahlen 2024

    Beisitzer/in   90 Euro
    Schriftführer/in 120 Euro
    Stellv. Vorsteher/in 120 Euro
    Vorsteher/in 130 Euro

     

    (Stadtratsbeschluss vom 31. Januar 2024)

    Informationen zu Schulungen

    Die Schulung der Wahlhelfer erfolgt durch Online-Schulungen, die im Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vor dem Wahltermin stattfinden. Während dieses Zeitraumes werden mehrere Termine für unterschiedliche Gruppen von Wahlhelfern (Wahlvorsteher/Stellv. Wahlvorsteher, Schriftführer, jeweils für die Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke) angeboten. Zudem wird es auch Informationen für die Beisitzer der Wahlvorstände geben. Auf Anfrage können zusätzlich Präsenzschulungen angeboten werden. Über die Schulungstermine und deren Zeitrahmen werden die Wahlhelfer nach ihrer Berufung in einen Wahlvorstand rechtzeitig per Brief oder E-Mail informiert.