Wahlhelfer (m/w/d) zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Voraussetzungen und Entschädigung
Voraussetzungen
Wahlhelfer zur Landtagswahl am 06.09.2026 in der Stadt Halle (Saale) können alle wahlberechtigten Personen werden, die möglichst ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) haben. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt eine Hauptwohnung innehat.
Registrierung als Wahlhelfer per Formular
Unter folgendem Link können Sie sich per Online-Formular als Wahlheferin oder Wahlhelfer registrieren lassen:
Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände bei der Landtagswahl 2026
Entschädigung je Wahltag:
| Beisitzer/in | 70 Euro |
| Vorsteher/in | 110 Euro |
| Stellv. Vorsteher/in | 100 Euro |
| Schriftführer/in | 100 Euro |
(Stadtratsbeschluss vom 31. Januar 2024)
Informationen zu Schulungen
Die Schulung der Wahlhelfer erfolgt durch Online-Schulungen, die im Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vor dem Wahltermin stattfinden. Während dieses Zeitraumes werden mehrere Termine für unterschiedliche Gruppen von Wahlhelfern (Wahlvorsteher/Stellv. Wahlvorsteher, Schriftführer, jeweils für die Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke) angeboten. Auf Anfrage können zusätzlich Präsenzschulungen angeboten werden. Über die Schulungstermine und deren Zeitrahmen werden die Wahlhelfer nach ihrer Berufung in einen Wahlvorstand rechtzeitig per Brief oder E-Mail informiert.
Wegweiser
Wolfgang-Borchert-Straße 75
06126 Halle (Saale)
Mo: 09:30 - 15:00 Uhr
Di: 09:30 - 15:00 Uhr
Mi: 09:30 - 15:00 Uhr
Do: 09:30 - 15:00 Uhr
Fr: 09:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung