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  • Wahlhelfer/in zur Direktwahl des Oberbürgermeisters (m/w/d): Voraussetzungen, Entschädigung und Schulung

    Voraussetzungen

    Alle Bürger der Stadt Halle (Saale) können Wahlhelfer werden, wenn sie nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
    Bürger sind die Einwohner, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) wohnen.
    Außerdem können Beschäftigte der Stadt Halle (Saale) zum Wahlhelfer berufen werden, auch wenn sie nicht in der Stadt Halle (Saale) wohnen.

    Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände bei der Direktwahl des Oberbürgermeisters (m/w/d)

    Entschädigung je Wahltag:

    Beisitzer/in 70 Euro
    Vorsteher/in 110 Euro
    Stellv. Vorsteher/in 100 Euro
    Schriftführer/in 100 Euro

    (Stadtratsbeschluss vom 31. Januar 2024)

    Informationen zu Schulungen

    Die Schulung der Wahlhelfer erfolgt durch Online-Schulungen, die im Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vor dem Wahltermin stattfinden. Während dieses Zeitraumes werden mehrere Termine für unterschiedliche Gruppen von Wahlhelfern (Wahlvorsteher/Stellv. Wahlvorsteher, Schriftführer, jeweils für die Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke) angeboten.  Auf Anfrage können zusätzlich Präsenzschulungen angeboten werden. Über die Schulungstermine und deren Zeitrahmen werden die Wahlhelfer nach ihrer Berufung in einen Wahlvorstand rechtzeitig per Brief oder E-Mail informiert.

    Wegweiser

    Adresse:
    Wahlen
    Wolfgang-Borchert-Straße 75
    06126 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2210
    Fax: +49 345 61387049

    Mo: 08:00 - 15:00 Uhr
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr
    Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 08:00 - 16:00 Uhr
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
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    So: geschlossen