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  • Wahlhelfer (m/w/d) zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Voraussetzungen und Entschädigung

    Voraussetzungen

    Wahlhelfer zur Landtagswahl am 06.09.2026 in der Stadt Halle (Saale) können alle wahlberechtigten Personen werden,  die möglichst ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) haben. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt eine Hauptwohnung innehat. 

    Registrierung als Wahlhelfer per Formular

    Unter folgendem Link können Sie sich per Online-Formular als Wahlheferin oder Wahlhelfer registrieren lassen:

    Wahlhelfer (m/w/d) zur Landtagswahl 2026 in Halle (Saale)

    Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände bei der Landtagswahl 2026

    Entschädigung je Wahltag:

    Beisitzer/in 70 Euro
    Vorsteher/in 110 Euro
    Stellv. Vorsteher/in 100 Euro
    Schriftführer/in 100 Euro

    (Stadtratsbeschluss vom 31. Januar 2024)

    Informationen zu Schulungen

    Die Schulung der Wahlhelfer erfolgt durch Online-Schulungen, die im Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vor dem Wahltermin stattfinden. Während dieses Zeitraumes werden mehrere Termine für unterschiedliche Gruppen von Wahlhelfern (Wahlvorsteher/Stellv. Wahlvorsteher, Schriftführer, jeweils für die Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke) angeboten.  Auf Anfrage können zusätzlich Präsenzschulungen angeboten werden. Über die Schulungstermine und deren Zeitrahmen werden die Wahlhelfer nach ihrer Berufung in einen Wahlvorstand rechtzeitig per Brief oder E-Mail informiert.

    Wegweiser

    Adresse:
    Abteilung Statistik, Wahlen und Service
    Wolfgang-Borchert-Straße 75
    06126 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 61387011
    Fax: +49 345 61387049

    Mo: 09:30 - 15:00 Uhr
    Di: 09:30 - 15:00 Uhr
    Mi: 09:30 - 15:00 Uhr
    Do: 09:30 - 15:00 Uhr
    Fr: 09:30 - 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung