Wahlhelfer/in zur Bundestagswahl am 23.02.2025: Voraussetzungen, Entschädigung und Schulung
Voraussetzungen
Wahlhelfer für die Stadt Halle (Saale) können alle Wahlberechtigten sein, d. h. sie müssen
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlhelfer der Stadt Halle (Saale) sollen aus Personen bestehen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen und möglichst in der Stadt Halle (Saale) ihre Hauptwohnung haben. Demnach Wahlberechtigte mit Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale) sein.
Es sind alle Wahlvorstände mit der Maximalzahl an Wahlhelfern besetzt, sodass derzeit keine Neuanmeldungen möglich sind.
Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände
Entschädigung je Wahltag:
Beisitzer/in | 70 Euro |
Vorsteher/in | 110 Euro |
Stellv. Vorsteher/in | 100 Euro |
Schriftführer/in | 100 Euro |
(Stadtratsbeschluss vom 31. Januar 2024)
Informationen zu Schulungen
Die Schulung der Wahlhelfer erfolgt durch Online-Schulungen, die im Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vor dem Wahltermin stattfinden. Während dieses Zeitraumes werden mehrere Termine für unterschiedliche Gruppen von Wahlhelfern (Wahlvorsteher/Stellv. Wahlvorsteher, Schriftführer, jeweils für die Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke) angeboten. Auf Anfrage können zusätzlich Präsenzschulungen angeboten werden. Über die Schulungstermine und deren Zeitrahmen werden die Wahlhelfer nach ihrer Berufung in einen Wahlvorstand rechtzeitig per Brief oder E-Mail informiert.
Wegweiser
Wolfgang-Borchert-Straße 75
06126 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 15:00 Uhr
Di: 08:00 - 16:00 Uhr
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So: geschlossen