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  • Wahlhelfer/in zur Bundestagswahl am 23.02.2025: Voraussetzungen, Entschädigung und Schulung

    Voraussetzungen

    Wahlhelfer für die Stadt Halle (Saale) können alle Wahlberechtigten sein, d. h.  sie müssen

    • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes,
    • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wahlhelfer der Stadt Halle (Saale) sollen aus Personen bestehen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen und möglichst in der Stadt Halle (Saale) ihre Hauptwohnung haben. Demnach Wahlberechtigte mit Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale) sein.

    Es sind alle Wahlvorstände mit der Maximalzahl an Wahlhelfern besetzt, sodass derzeit keine Neuanmeldungen möglich sind.

    Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände

    Entschädigung je Wahltag:

    Beisitzer/in 70 Euro
    Vorsteher/in 110 Euro
    Stellv. Vorsteher/in 100 Euro
    Schriftführer/in 100 Euro

    (Stadtratsbeschluss vom 31. Januar 2024)

    Informationen zu Schulungen

    Die Schulung der Wahlhelfer erfolgt durch Online-Schulungen, die im Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vor dem Wahltermin stattfinden. Während dieses Zeitraumes werden mehrere Termine für unterschiedliche Gruppen von Wahlhelfern (Wahlvorsteher/Stellv. Wahlvorsteher, Schriftführer, jeweils für die Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke) angeboten.  Auf Anfrage können zusätzlich Präsenzschulungen angeboten werden. Über die Schulungstermine und deren Zeitrahmen werden die Wahlhelfer nach ihrer Berufung in einen Wahlvorstand rechtzeitig per Brief oder E-Mail informiert.

    Wegweiser

    Adresse:
    Wahlen
    Wolfgang-Borchert-Straße 75
    06126 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2210
    Fax: +49 345 61387049

    Mo: 08:00 - 15:00 Uhr
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr
    Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 08:00 - 16:00 Uhr
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