kungen auf die Fahrpläne der Linien 4,
5, 12, 23, 24 und 25.
Im Süden von Halle verkehren die Li-
nien 1, 3, 6 und 11 sowie die 95 jeweils
bis zum Rannischen Platz. Die Linie 8
fährt ab Rannischer Platz [...] eingelöst wird, ist mindestens eine
Frage der Betrachtung. Offen ist,
ob die jetzt vorliegenden Richtli-
nien den Vorschriften des KiFöG
des Landes Sachsen-Anhalt – Er-
stattung aller notwendigen Kos-
ten –
Exportländer sind die
USA, Kanada, Österreich, die skandina-
vischen Länder, Italien, Spanien, Slowe-
nien, Tschechien und Ungarn. Ein Grund
für den Erfolg sind ständig neue Kreati-
onen und ungewöhnliche
ung von Mann und Frau
untersucht. Den Wissenschaftlern aus
Halle und den Partnern aus Großbritan-
nien, Italien, Frankreich, den Niederlan-
den, Finnland, Dänemark, Spanien, Bul-
garien und der Schweiz
die Franckeschen Stiftungen und
die Internationale Georg-Wilhelm-Stel-
„Krieg“ in der Villa Kobe
nien, Somalia, Äthiopien, Libanon u. a.
entstand einmaliges Fotomaterial, was als
Grundlage für diese
000 Greiskrautpflan-
zen. Unser hallesches Wappen setzt sich
aus 1 100 roten und 1 600 weißen Bego-
nien zusammen.
Der Blumenpracht nicht genug, wur-
den insgesamt 206 Pflanzschalen an mar-
kanten Punkten
sind. Hierbei handelt es sich vor-
wiegend um den Schwefelporling,
der häufig das Kernholz der Robi-
nien befällt. Auch bei umfangrei-
cher Fäule im Stamminneren kann
die Baumkrone noch über einen lan-
gen
Fäulnis geschädigte Pap-
peln fallen in Kanena, Zum Planetarium.
Zehn Bäume (Kastanien, Linden, Robi-
nien und Platanen) mit Rindenschäden,
offenen Höhlungen und Fäulen müssen
in Ammendorf (Regensburger, Radewel-
sie auch im
Bürgerbüro der Stadt, Marktplatz 1, er-
halten.
Fragen und Anregungen zu den Leitli-
nien für die Zukunft des städtischen
Wohnens in Halle können an die Stadt
Halle (Saale), Stadtplanungsamt
Förderung der Verbände
der freien Jugendhilfe fest. Er stellt im
Rahmen gesetzlicher Vorgaben, Richtli-
nien und Grundsätze für die Förderung
von Einrichtungen und Maßnahmen der
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Fahrzeuge für den
ÖPNV.
1.3 Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
für den ÖPNV im Sinne dieser Richtli-
nien sind:
a) Elektrofahrzeuge BEV(Battery Elec-
tric Vehicles),
b) Elektrofahrzeuge PHEV (Plug-In
Hybrid [...] welche für den Betrieb von
Elektrofahrzeugen, deren Beschaffung
der Zuwendungszweck dieser Richtli-
nien ist, erforderlich ist. Dies beinhaltet:
a) die Beschaffung und Errichtung nicht
öffentlich zugänglicher