auf der Erde anstre-
ben“, so Matthias Maurer. Nicht nur den
Namen der Mission hat Matthias Maurer
bestimmt, sondern ebenso die Auswahl
der Motive für die Gestaltung des Logos.
Hierbei hat sich unser Astronaut [...] vom 8. März 2021 bestätigt und gemäß
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zur öffentlichen Auslegung bestimmt
(Beschluss-Nr.: VII/2021/02343).
Das Plangebiet befindet sich im Norden der
Stadt Halle (Saale)
dem
Wettbewerbsmodell auch zulas-
sen, die Konzessionen für Nah-
verkehrsdienstleistungen unter
bestimmten Bedingungen direkt
an das kommunale Unternehmen
zu vergeben.
Die EU-Richtlinie „Nahver-
kehrs
r buchten die günstigen
Angebote.
Für den neuen Typus des Touristen, der
vor allem individuell bestimmt, wohin die
Reise gehen soll, haben Tourismus-Che-
fin Storck und ihr Team seit Frühjahr
2006 den
verhandelt
mit Banken, Institutionen und Be-
hörden, wenn Sie es nicht mehr
können? Und ... wer bestimmt, wie
Ihre ärztliche Behandlung ausse-
hen soll, wenn Sie bewusstlos im
Koma liegen? Ehegatten, Eltern
im Be-
darfsfall zu erneuern. Es besteht kein
Anspruch auf Erteilung oder Beibehal-
tung einer bestimmten Hausnummer.
(2) Als Hausnummern sind arabische
Ziffern zu verwenden. Bei Ergänzungen
mit zusätzlichen
Antragsdaten in
Kopie oder per E-Mail übersandt.
§ 4
Protokollführung
Die Baumschutzkommission bestimmt zu
Beginn der Baumschau bzw. Sitzung den
Protokollführer.
Über die wesentlichen Inhalte und
Ber
(BGBl. I S. 2182) eingeleitet worden. Hierdurch sol-
len die Reichweite unvermessenen Eigentums bestimmt und somit beleihungs-
fähige Grundstücke geschaffen werden. Sonderungsbehörde ist das Kataster-
Stadt Halle (Saale),
Vorlage: VII/2023/05659
Beschluss:
1. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale)
bestimmt auf Vorschlag des Betriebsaus-
schusses des Eigenbetriebes Kinderta-
gesstätten Halle (Saale) im
Kabelske-Tal. Als Tag der Be-
kanntgabe gem. § 41 Abs. 4, S. 4 VwVfG
LSA wird der 13. 04. 2004 bestimmt.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bis-
herige Rechtszustand durch den im
Umlegungsplan vorgesehenen
Landwirt und einen Vertreter des Natur-
schutzes. Schauführer ist der Vorsteher
oder der vomVorstand bestimmte Schau-
beauftragte.
(3) Die Amtszeit der Schaubeauftrag-
ten entspricht der Amtszeit der Gemein-