Anerkennungsverfahren als freier Trägern der Jugendhilfe
Gemeinsam stark für Kinder, Jugendliche und Familien in Halle (Saale)
Die Vielfalt der Jugendhilfe in unserer Stadt lebt von Ihrem Engagement. Freie Träger bereichern das Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien durch innovative Ideen, leidenschaftliche Arbeit und passgenaue Konzepte. Um diese wertvolle Arbeit auf ein stabiles Fundament zu stellen und rechtlich abzusichern, ist die offizielle Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII ein wichtiger Schritt.
Mit dieser Anerkennung werden Sie Teil eines starken Netzwerks. Sie erlangen nicht nur die grundlegende Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch die Stadt Halle (Saale), sondern setzen auch ein sichtbares Zeichen für Qualität, Zuverlässigkeit und Partnerschaft auf Augenhöhe.
Zweck des Anerkennungsverfahrens
Das Anerkennungsverfahren sichert die hohe Qualität und Verlässlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe in Halle (Saale). Durch die offizielle Prüfung stellen wir sicher, dass alle freien Träger die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und nach einheitlichen Qualitätsstandards arbeiten. Für Familien, Kinder und Jugendliche schafft dieses Verfahren Transparenz: Es garantiert, dass alle Angebote in unserer Stadt gleichwertig, sicher und verlässlich gestaltet sind.
Richtlinie der Stadt Halle (Saale) zur Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe § 75 SGB VIII
Bundesweite Grundsätze zur Anerkennung nach § 75 SGB VIII
Checkliste Vorraussetzungen zur Anerkennung freier Täger der Jugendhilfe § 75 SGB VIII
Antragsformular zur Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe Stadt Halle (Saale)
Leitfaden zum Kinderschutz für ehrenamtlich tätige Vereine (PDF | 2,21 MB)
Flyer Kinderschutz im Ehrenamt
Typischer Ablauf:
Antragstellung:
Der Träger reicht die Unterlagen ein, die die rechtliche, organisatorische und fachliche Bereitschaft belegen.
Vorprüfung:
Der Fachbereich Bildung prüft die formale Vollständigkeit der Unterlagen.
Fachliche Prüfung:
Es erfolgt eine Bewertung der fachlichen Konzepte, Qualitätsmanagement, Personalqualifikation und Finanzplanung.
Vor-Ort-Prüfung:
Expertinnen/Experten besuchen Einrichtungen, führen Gespräche mit Mitarbeitenden, Trägerleitung, Nutzern und ggf. weiteren Stakeholdern.
Entscheidungsphase:
Auf Grundlage der Prüfungsergebnisse wird eine Entscheidung getroffen, ob der Träger anerkannt wird oder welche Auflagen bestehen.
Abschluss:
Vorstellung im Jugendhilfeausschuss und Entscheidung über das Anerkennungsverfahren .
- Rechtsform und Trägerstruktur: Rechtsfähigkeit, Organigramm, Kontaktdaten
- Fachliches Konzept: Leistungsbereiche, Zielgruppen, Kooperationspartner
- Qualitätsmanagement: QM-Handbuch, Evaluation, Beschwerdemanagement
- Personal/Qualifikation: Stellenausschreibungen, Qualifikationsnachweise, Fortbildungen
- Datenschutz/Sicherheit: Datenschutzkonzept, Datenfluss, Nutzungsbedingungen
- Rechtskonformität & Aufsicht: Nachweise zur Rechtskonformität
- Finanzen/Ressourcen: Finanzplan, Finanzierungssicherheit, Mitteltransparenz
- Sonstiges: Nutzungsvereinbarungen, Datenschutzfolgenabschätzung, Stellungnahmen von Jugendämtern
- Format: alles in einem Dokument mit Inhaltsverzeichnis, Seitenzahlen, Datum, Unterschriften; bei Digital-Einreichung klare Dateinamen
- Rechts- und Organisationsform: Rechtsfähigkeit, Trägerstruktur, Verantwortlichkeiten.
- Fachliche Qualität: Angebotsformen, Zielgruppenorientierung, Ergänzung der Hilfeleistungen, Kooperationsnetzwerke.
- Personal- und Qualifikation: Qualifikationen des Fachpersonals, Weiterbildung, Fachaufsicht, erweitertes Führungszeugnis (EFZ) gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Qualitätsmanagement: interne Prozesse, Evaluation, Beschwerdemanagement, Sicherung der Wirksamkeit.
- Finanz- und Ressourcensicherung: Budgetplanung, Finanzierungssicherheit, Transparenz der Mittelverwendung.
- Daten- und Kindesschutz: Datenschutz, Sicherheit von Klientendaten, Schutzkonzepte vor Missbrauch.
- Rechtssicherheit: Anerkannte Träger erfüllen gesetzliche Anforderungen und können verlässlich arbeiten.
- Qualitätssicherung: Kontinuierliche Prüfung fördert professionelle Standards.
- Transparenz: Öffentlichkeit und Auftraggeber erhalten verlässliche Informationen zur Leistungsfähigkeit.
- Förderzugang: Anerkannte Träger haben bessere Chancen auf öffentliche Fördermittel und Kooperationsverträge.
- Partizipation: Anerkannte Träger arbeiten aktiv an der Erstellung und Umsetzung der städtischen Jugenhilfeplanung und den entsprechenden Qualitätszirkeln ( § 11,13 und 16 SGB VIII) mit.
- Networking: Aktive Mitwirkung in verschiedenen themenrelevanten Netzwerken
- Gründliche Vorbereitung: Alle relevanten Unterlagen, Konzepte und Nachweise zusammenstellen.
- Klare Fachkonzepte: Zielgruppen, Methoden, Qualitätsnachweise und Evaluationspläne darstellen.
- Transparente Finanzen: Finanzplan, Mittelverwendung und Risikomanagement offenlegen.
- Fachkräftegebot: Nachweis sozialpädagogischer Fachkräfte
- Datenschutz- und Schutzkonzepte: Nachweise zu Datensicherheit und Kinderschutz vorlegen.
- Proaktive Kommunikation: Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feedbackprozesse und Verbesserungsmaßnahmen zeigen.
Die Dauer variiert je nach Träger, Umfang der Angebote und Vollständigkeit der Unterlagen. Typischerweise kann der Prozess Monate in Anspruch nehmen. Eine vollständige Einreichung beschleunigt ihn.
Albert-Schweitzer-Straße 40
06110 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Koordinatorin Jugendsozialarbeit sozialraumübergreifend
06114 Halle (Saale)