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  • Das lokale Netzwerk Kinderschutz Halle

    Meldung einer Kindeswohlgefährdung

    In Fällen einer akuten Gefährdung des Kindeswohls bei einem Kind oder Jugendlichen unterrichten Sie bitte umgehend den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes.
    Innerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie die Mitarbeiter des ASD über die zentrale telefonische Auskunft des Fachbereichs Bildung hier: 0345 221-6992.
    Außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen das Kinder- und Jugendschutzzentrum in der Klosterstraße unter der Rufnummer 0345 3881010 zur Verfügung.
    Bei Gefahr für Leib und Leben rufen Sie bitte sofort die Polizei und den Rettungsdienst.

    Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt (außer in akuten Fällen) in der Stadt Halle (Saale) mithilfe des Meldebogens, welcher an die E-Mail: kindeswohl@halle.de geschickt wird oder telefonisch unter der Rufnummer  0345 221-5610.

     

    Bedeutung des lokalen Netzwerkes Kinderschutz

    Auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit Sachsen-Anhalt (Kinderschutzgesetz LSA) wurde im Oktober 2010 das lokale Netzwerk Kinderschutz der Stadt Halle (Saale) mit den Zielen gegründet:

    • Abwendung von Gefahren für das körperliche, geistige und seelische gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zur Förderung des Kindeswohls
    • Umsetzung des Schutzauftrages bei einer Kindeswohlgefährdung (vgl. § 8a SGB VIII und § 4 KKG)

    Unter Beteiligung aller Akteure in der Stadt Halle (Saale), der mit dem Kinderschutz in Berührung kommenden Einrichtungen, Institutionen und Berufsgruppen sollen Familien frühzeitig Unterstützung gegeben werden und in Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen ein abgestimmtes Verfahren zwischen den Beteiligten Handlungssicherheit geben.
    Die Kooperation aller am Hilfeprozess Beteiligter gelingt, wenn die fachlichen Standards eingehalten, aufeinander abgestimmt, die jeweiligen Aufgaben klar definiert und verbindliche Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind.

    Neben den Diensten der Jugendhilfe und des Gesundheitswesen sollen auch Schulen, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Jobcenter sowie weitere in dem Themenfeld aktive Träger gemeinsam die Verantwortung für den Kinderschutz tragen und in dem Netzwerk kooperieren.          

    Wichtige Links

    Im § 3 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit in Sachsen-Anhalt (Kinderschutzgesetz SA - KiSchutzG ST 2009) heißt es:   

    „Neben dem Jugendamt, den Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem Sozialamt, den Schulen und den Schulträgern sollen folgende Einrichtungen oder Berufsgruppen in dem lokalen Netzwerk Kinderschutz vertreten sein:

    1. Einrichtungen und Dienste, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe oder Rehabilitation erbringen,
    2. Träger der Wohlfahrtspflege, 
    3. Kinderschutzorganisationen und -zentren, 
    4. niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, insbesondere Kinderärztinnen und Kinderärzte, Hausärztinnen und Hausärzte, Frauenärztinnen und Frauenärzte, Ärztinnen und Ärzte für Kinderpsychotherapie und -psychiatrie, Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner sowie Kinderpsychotherapeutinnen und Kinderpsychotherapeuten, 
    5. Krankenhäuser, insbesondere mit Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, für Kindermedizin oder für Kinderpsychotherapie und -psychiatrie, 
    6. Hebammen und Entbindungspfleger, insbesondere die im Bereich der Familienhilfe tätig sind, 
    7. Schwangerschaftsberatungsstellen, 
    8. Einrichtungen und Dienste zum Schutz vor Gewalt in engen sozialen Beziehungen, 
    9. die Polizei, 
    10. Familienrichterinnen und -richter und 
    11. Einrichtungen der Familienbildung und Familienzentren.

    Weitere Einrichtungen und Berufsgruppen können nach Erfordernis und örtlichen Gegebenheiten vertreten sein.“

     

    Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die natürlich auch im Kontext der Schule eine große Rolle spielt. Lehr- und pädagogische Fachkräfte an den Schulen unserer Stadt stehen hierbei vor einer besonderen Herausforderung.

    Der vorliegende Handlungsleitfaden soll Lehr- und pädagogischen Fachkräften an Schulen eine Hilfestellung bieten und ihnen Handlungssicherheit beim Erkennen und Bewerten gewichtiger Anhaltspunkte von Kindeswohlgefährdungen geben.

    Anlagen zum Handlungsleitfaden

    (digital ausfüllbar)

    Dokumentationsbogen Kinderschutz einschließlich Anlagen 1-4

    Anlage 1: Dokumentation des Anlasses der Prüfung
    Anlage 2: Ampelbogen und Abschätzung der Gefährdung
    Anlage 3: Kollegiale Fallberatung
    Anlage 4: Schutzplan

    Anlage 5: Schweigepflichtsentbindung

    Anlage 6: Meldebogen (Information über Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII)

    Anlage 7: Informationsblatt „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (insoFa)

     
    Stand: 02.06.2022

    Die Stadt Halle (Saale) hat eine Koordinationsstelle für das lokale Netzwerk Kinderschutz eingerichtet. Diese bietet rund um das Thema Kinderschutz:

    • Förderung der professionsübergreifende Vernetzung aller halleschen Akteure und Angebote
    • Pflege der Kommunikationsstrukturen innerhalb der Stadt, zum Land und Bund
    • Akquise neuer Netzwerkpartner in der Stadt
    • Beratung, Begleitung und Unterstützung für Ratsuchende
    • Bereitstellung von Informationen, Arbeitsmarialien und Orientierungshilfen
    • Organisation von Fachtagen, Fortbildungen und Netzwerkkonferenzen zu bedeutsamen Themen
    • Unterstützung des Fachaustausches in Fach- und Arbeitsgruppen zu aktuellen Problemlagen
    • Koordination neuer Maßnahmen, Angebote und Projekte
    • Vermittlung einer insoweit erfahrenen Fachkraft aus dem Pool der Stadt Halle (Saale) zur Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

    Die Koordinatorin bietet für pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen Kindertageseinrichtungen und Schule ein Basisseminar zum Thema Kinderschutz – Wahrnehmen – Erkennen – Handeln an.
    Dieses Angebot ist kostenfrei. Wir wünschen uns von allen teilnehmenden Personen jedoch etwas Zeit für die Teilnahme an einer Evaluation. Dazu bitten wir um Ihre Mitarbeit, z. B. in Form von kurzen Fragebögen. So helfen Sie uns, Wissenszuwachs und aktuelle Entwicklungen, aber auch Bedarfe und offene Fragen in Bezug auf das Thema zu dokumentieren und zu evaluieren.

    Nächste Termine:

    • 21.11.2023 (09:00 - 16:00 Uhr)
    • 25.01.2024 (09:00 - 16:00 Uhr)
    • 24.04.2024 (09:00 - 16:00 Uhr)
    • 02.10.2024 (09:00 - 16:00 Uhr)

    Die Anmeldung erfolgt über E-Mail an: anke.kohl@halle.de.

    Der Fachbeirat setzt sich aus verschiedenen professionellen Akteuren zusammen, die in der Stadt Halle (Saale) tätig sind. Er erfüllt hierbei folgende Aufgaben:

    • zentrales Steuerungsgremium mit wichtigen Entscheidungskompetenzen
    • Unterstützung der Arbeit der Netzwerkkoordinierungsstelle, als Bindeglied zwischen Netzwerkkoordinierungsstelle und Praxis
    • Abstimmung zur Ausrichtung der Arbeit im lokalen Netzwerk Kinderschutz
    • Austausch von Informationen über Angebote, Möglichkeiten und Grenzen der Akteure im Kinderschutz
    • Arbeit auf Grundlage einer gemeinsam verabschiedeten Geschäftsordnung. 

    Der vorliegende Flyer und Handlungsleitfaden sollen ehrenamtlich Tätigen eine Hilfestellung bieten und ihnen Handlungssicherheit beim Erkennen und Bewerten gewichtiger Anhaltspunkte von Kindeswohlgefährdungen geben.

     

    Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kann es passieren, dass Sie sich Sorgen um das Wohlergehen machen. Da die Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung häufig diffus und die Ursachen nicht immer eindeutig bestimmbar sind, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich kostenlos mit einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (insoFa)  zu beraten (vgl. § 8a und § 8b SBG VIII sowie § 4 KKG).

    Diese steht für Fachkräfte von Schulen, der Jugendhilfe, sowie aus dem Sozial- und Gesundheitsdienst, sogenannte Berufsgeheimnisträger, aber auch für alle Personen die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder die ehrenamtlich tätig sind, bereit. Die Vermittlung einer insoFa erfolgt über die Koordinationsstelle des lokalen Netzwerkes Kinderschutz.
    Um die Hilfe einer insoweit erfahrenen Fachkraft in Anspruch zu nehmen, nutzen Sie bitte das Formular Anforderung insoFa und senden dies an die Koordinationsstelle des lokalen Netzwerk Kinderschutz: netzwerk-kinderschutz@halle.de
    Bei der Vorbereitung der Fallberatung hilft Ihnen folgende Checkliste.

    Fachkräfte von Trägern der freien Jugendhilfe wenden sich entsprechend der Trägervereinbarung nach § 8a SGB VIII an ihre trägereigene insoweit erfahrene Fachkraft.

    Weiterführende Informationen zum Thema:

    Die vorliegende Handreichung wurde auf Anregung des Fachbeirats des lokalen Netzwerk Kinderschutz unter Beteiligung nachfolgend genannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt erarbeitet:

    • Bunte Feuer GmbH
    • Erziehungshilfen Clara Zetkin gGmbH
    • Deutsches Rotes Kreuz, KV Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V.
    • Outlaw gGmbH
    • Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen-Anhalt gGmbH

    Handreichung Gewaltschutzkonzept

    Risiko- und Ressourcenanalyse

     

    Adresse:
    Fachbereich Bildung
    Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216992
    Fax: +49 345 2215652

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson: Fr. Kohl
    Koordinatorin Lokales Netzwerk
    Adresse: Albert-Schweitzer-Straße 40
    06110 Halle (Saale)
    Raum: 116
    Telefon: +49 345 2215789
    Fax: +49 345 2215754
    Kontakt per E-Mail: