Maßnahmen der Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen in Halle (Saale)
Die Corona-Pandemie hat die Kinder-und Jugendarbeit zum großen Teil in den digitalen Raum verlagert. Auch zukünftig ist von einer zunehmenden Digitalisierung der Lebenswelten junger Menschen auszugehen. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sollen daher technisch in die Lage versetzt werden, die von jungen Menschen gelebte Realität in die Arbeit der Einrichtungen einzubeziehen und pädagogisch nutzbar zu machen. Die Förderung notwendiger digitaler Ausstattungsinvestitionen ist ein wichtiger Schritt für eine zukunftsgewandte Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt und soll auch unter Pandemiebedingungen den Zugang zu Beratungsangeboten gewährleisten, um Kontakt zu den Beratenden zu halten und auch über große Entfernungen hinweg weiterhin Angebote unterbreiten zu können.
Mit der Zuwendung wird das Ziel verfolgt, durch den Ausbau digitaler Beratungsangebote sowie durch notwendige digitale Ausstattungsinvestitionen in sozialen Einrichtungen die Pandemie-Resilienz des Landes gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 des Corona-Sondervermögensgesetzes zu stärken.
Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen im Land Sachsen–Anhalt war es dem Fachbereich Bildung im Zeitraum vom August 2023 bis September 2024 möglich, Projekte zur Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen und diese mit DV Technik, bzw. Software auszustatten.