Befristete Vermietung - Räume in Schulen und Schulturnhallen
Räume in Schulen können für schulfremde Zwecke außerhalb der Ferien überlassen werden. z. B. für Veranstaltungen, die kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen und sozialen Zwecken dienen. Nicht gestattet sind: gesellige Veranstaltungen, private Feiern, Verkaufsveranstaltungen, politische Veranstaltungen.
Schulturnhallen können bei freien Kapazitäten in der Regel Montag bis Freitag längstens bis 16:00 Uhr, für sportliche Aktivitäten, nur außerhalb Ferien und Feiertage Sachsen-Anhalt, an Horte, Kita, Schulen in freier Trägerschaft vergeben werden.
Der Mietvertrag bzw. die Nutzungsbestätigung gelten längstens für ein Schuljahr.
Die Anträge sollten vorzugsweise über den Senden-Button per E-Mail sowohl bei der Schule und beim Fachbereich Bildung eingereicht werden. Eine zusätzliche Zusendung per Post ist nicht erforderlich. Die Schule sendet die Anträge nach deren Zustimmung direkt an diese E-Mail-Adresse. Die vollständigen Anträge müssen spätestens 8 Wochen vor der geplanten Nutzung beim Fachbereich Bildung vorliegen.
- Antragsformular
- Zustimmung der Schulleitung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit, wie Eintragung Vereinsregister, Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer
Bitte beachten Sie die detaillierten Hinweise auf dem jeweiligen Antragsformular und in den Ausführungen der Benutzungs- und Entgeltordnung (BEO) in der jeweils gültigen Fassung.
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sachbearbeiterin Schulsport und befristete Vermietung
06114 Halle (Saale)