Schulformwechsel und Schulwechsel bei Umzug
Wechsel wegen Umzuges innerhalb des Stadtgebietes
Wenn Sie einen Schulformwechsel oder Schulwechsel in einen anderen Stadtteil wünschen, können Sie dies unter Verwendung des Antragsformulars bei der abgebenden Schule beantragen. Das Antragsformular und Verfahrenshinweise erhalten Sie in der abgebenden Schule.
Wechsel wegen Umzuges innerhalb Deutschland
Wenn Sie in die Stadt Halle (Saale) gezogen sind und das schulpflichtige Kind eine weiterführende Schule besuchen wird, können Sie dies unter Verwendung des Antragsformulars beim Schulträger beantragen. Die Entscheidung wird durch den Schulträger getroffen. Das Antragsformular finden Sie unter Anträge / Formulare.
Wechsel wegen Umzuges innerhalb des Stadtgebietes
Der Antrag ist an der abgebenden Schule mit dem entsprechenden Antragsformular zu stellen. Die Begründung des Antrages ist beizufügen. Die abgebende Schule gibt das Votum ab und leitet den Antrag zur Entscheidung an den Schulträger weiter.
Wechsel wegen Umzuges innerhalb Deutschlands
Der Antrag ist beim Schulträger zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unter Anträge / Formulare. Das letzte Zeugnis und eine Meldebescheinigung oder ein vergleichbares Dokument ist beizufügen. Die Entscheidung, welche Schule Ihr Kind besuchen wird, trifft der Schulträger.
Antrag der Eltern (ausgefülltes Antragsformular)
Wechsel wegen Umzuges innerhalb des Stadtgebietes
Antrag der Eltern (ausgefülltes Antragsformular)
Wechsel wegen Umzuges innerhalb Deutschlands
- Antrag der Eltern (ausgefülltes Antragsformular)
- letztes Zeugnis
- Meldebescheinigung oder ein vergleichbares Dokument (z.B. Mietvertrag)
Keine
Keine
§34 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der jeweils geltenden Fassung
Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarschule I (Sek )-Üg-VO) in der jeweils geltenden Fassung
Versetzungsverordnung (VersetzVO)
Oberstufenverordnung
Gemeinschaftsschulenverordnung (GmSVO LSA)
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.