Schulformwechsel und Schulwechsel kommunaler Schulen ohne inhaltlichen Schwerpunkt
Ein Schulformwechsel ist ein Wechsel zwischen Schulformen (z.B. von einem Gymnasium an eine Sekundarschule).
Ein Schulwechsel ist ein Wechsel zwischen zwei Schulen der gleichen Schulform (z.B. von Sekundarschule "A" an die Sekundarschule "B")
- Ein Antrag auf Schulformwechsel oder Schulwechsel kann in der Regel zum Schuljahresende bei der abgebenden Schule gestellt werden.
- Der Antrag ist von beiden Personenberechtigten zu unterschreiben. Ansonsten ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen.
- Das Antragsformular und Hinweise zum Verfahren erhalten Sie ab Mai des jeweiligen Jahres in der abgebenden Schule.
- Eine Begründung für den Schul(form)wechsel ist anzugeben.
- In der abgebenden Schule werden Sie ausführlich beraten.
- Die abgebende Schule erteilt ein Votum.
- Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule erstellt ein Votum, ob bei einem Übergang die erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist.
- Antrag der Eltern in der abgebenden Schule
- Beschluss der Klassenkonferenz
Ausgefülltes Antragsformular mit allen notwendigen Angaben
keine
Für den Wechsel müssen Sie die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres stellen. Den genauen Termin erfragen Sie bitte in der abgebenden Schule.
§34 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der jeweils geltenden Fassung
Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarschule I (Sek )-Üg-VO) in der jeweils geltenden Fassung
Versetzungsverordnung (VersetzVO)
Oberstufenverordnung
Gemeinschaftsschulenverordnung (GmSVO LSA)
Formlose Antragstellung möglich: Nein
Antragsformulare erhalten Sie in der abgebenden Schule
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.