Schulregister
Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
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Willkommen auf den Informationsseiten der Ausländerbehörde.
Bitte besuchen Sie diese Serviceseiten regelmäßig, da die Informationen aktuell angepasst werden.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Kriegsgeschehens und unter Berücksichtigung der erneuten Verlängerung des europaweiten vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine erfolgte nun auch in Deutschland eine Verlängerung durch die „Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ vom 27.11.2024 sowie die „Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ vom 27.11.2024 . Es wurde unter anderem festgelegt, dass Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die am 1. Februar 2025 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2026 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten.
Dies dient dazu, den Betroffenen einen Antrag auf Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde zu ersparen.
Allgemeine Informationen
Die Abteilung Einreise und Aufenthalt gliedert sich in die Bereiche
Team 01 - Infothek
Team 1 - Asyl und humanitärer Aufenthalt
Team 2 - Duldung
Team 3 - Arbeitsmarkt und Ausbildung
Die Diensträume der Abteilung befinden sich im Ortsteil Halle-Neustadt Am Stadion 5 und Am Stadion 6 (Kulturtreff).
Für Zusendungen per Post steht Ihnen die nachfolgende Anschrift zur Verfügung:
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
Besuche und Vorsprachen
Die freie Vorsprache ist im Team Asyl und humanitärer Aufenthalt sowie im Team Arbeitsmarkt und Ausbildung möglich.
Für die Antragsstellung im Bereich von Team Arbeitsmarkt und Ausbildung wird jedoch ausdrücklich auf die Online-Antragsstrecke zur Antragsbearbeitung verwiesen.
Die Vorsprache im Team Duldung sowie die Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvorsprachen für die Abteilung Einreise und Aufenthalt finden sowohl am Standort Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale), als auch im „Kulturtreff“, Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale), statt. Achten Sie daher bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung. Für weitere Informationen klicken Sie bitte unten auf Öffnungszeiten.
Zutrittsregelung
Der Zutritt ist ausschließlich der antragsstellenden Person erlaubt.
Maximal eine zusätzliche Person als Begleitung ist zulässig, z.B. Dolmetscher oder eine notwendige Begleitperson zur Unterstützung für die Durchführung der Vorsprache.
Hinweise
Begleitpersonen und deren Funktion müssen am Einlass dem Sicherheitsdienst angezeigt werden. Sie dürfen den Prozess nur als Dolmetscher oder Unterstützung begleiten und dürfen keine eigenständigen Anliegen vorbringen. Personen, die nicht dem Zweck der Begleitung dienen, ist der Zutritt untersagt. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist der Zutritt zu verweigern.
Antragstellung
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Bitte reichen Sie immer den ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (gilt auch für die Antragstellung auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) sowie die für den jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Unterlagen als Scan oder Kopie ein.
Das Antragsdokument finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen zur Antragsbearbeitung sind im Dokument Informationsblatt verändertes Vorsprachenmodell der Ausländerbehörde zusammengefasst. Auch dieses Informationsblatt finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Informationen zum Verreisen, dem Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und zur Rückkehr in die Ukraine Schutzsuchender aus der Ukraine finden Sie unter der Rubrik Formulare in der Broschüre: Verreisen, Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und Rückkehr in die Ukraine.
06122 Halle (Saale)
Am Stadion 6, Kulturtreff
- Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
(Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) - Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
(Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) - Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin) - Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
Am Stadion 5
Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.
Die Vorsprache im Team Duldung sowie in der Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Antrag auf Bonitätsprüfung und Ausgabe einer Verpflichtungserklärung für visapflichtige Ausländer
Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage nach § 12a Abs. 5 AufenthG
Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung
Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
Datenschutzhinweis Reiseausweise
Datenschutzhinweis Umverteilungen
Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten
Hinweisblatt – Verpflichtungserklärung für Aufenthalte bis 90 Tage gültig bis 30. Juni 2026
Hinweisblatt – Verpflichtungserklärung für Aufenthalte mehr als 90 Tage gültig bis 30. Juni 2026
Hinweisblatt – Verpflichtungserklärung für Eheschließungen gültig bis 30. Juni 2026
Informationsblatt verändertes Vorsprachenmodell der Ausländerbehörde
Verreisen, Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und Rückkehr in die Ukraine